Oktober 09, 2023

STANDA S.A. - stellt 100-Meter-Hochhaus Projekt in Thessaloniki vor

Die beeindruckende Neugestaltung des "Kerameikos Alatini" mit dem emblematischen 100 Meter hohen Turm, die von der Firma STANDA S.A. des Unternehmers Stavros Andreadis, nimmt an Fahrt auf.


Die Studie für die vorgeschlagene Neugestaltung des Gebiets wurde letztes Jahrs zur Konsultation schon vorgelegt und betrifft das Grundstück von "Kerameikos Alatini" mit einer Fläche von 81,5 Hektar. Das Grundstück ist Teil eines größeren Gebiets im südlichen und östlichen Teil der Gemeinde Thessaloniki, und ist bekannt als "Südost-Tor von Thessaloniki". 

Nach der Demolierung der ursprünglichen Keramikfabriken, begannen in den späten 1930er Jahren die Bauarbeiten für die Errichtung der neuen Gebäude nach den Plänen des Schweizer Ingenieurs Albert Artein. Die Einstellung ihres Betriebs in den letzten 30 Jahren und ihre Vernachlässigung führten dazu, dass ein gefährlicher und herabgewirtschafteter Raum für die umliegenden Wohngebiete entstand.

Obwohl sie im Jahr 2006 durch einen Beschluss des Ministeriums für Kultur als "Denkmal" eingestuft wurden, da sie ein bedeutendes Beispiel für Industriearchitektur des 20. Jahrhunderts darstellen, wurde bisher keine Anstrengung unternommen, sie zu sanieren und aufzuwerten. Nach dem Eigentümerwechsel wurden die im Gesetz vorgesehenen Verfahren zur Nutzung des Geländes eingeleitet. Die STANDA S.A., Eigentümerin des Grundstücks, entschied sich für die Nutzung des Spezialstadtentwicklungsplans (EΠS) gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 4447/2016, für dessen Genehmigung die Ausgabe eines Präsidialdekrets angestrebt wird.

Mit dem vorgeschlagenen EΠS und der zur Konsultation vorgelegten Strategischen Umweltverträglichkeitsstudie werden folgende Punkte vorgeschlagen:

  • Integration, Aufwertung und Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gebäude.
  • Übertragung eines der denkmalgeschützten Gebäude an die Gemeinde Thessaloniki
  • Konzentration aller zulässigen neuen Bauarbeiten in einem modernen und architektonisch wertvollen Hochhaus von 100 Metern Höhe.
  • Schaffung eines überregionalen städtischen Erholungsparks auf dem restlichen Grundstück, der unter anderem das Denkmal in vollem Umfang zur Geltung bringen wird.
  • Entfernung aller Autos von der gesamten Fläche durch die Untertunnelung aller erforderlichen Parkplätze.

Die allgemeinen Planungsprinzipien gemäß dem vorgeschlagenen Szenario umfassen:

  • Maximale zulässige Bebauung von 32.000 Quadratmetern zusätzlich zur Bebauung der bestehenden denkmalgeschützten Gebäude unter Anwendung eines Bebauungsfaktors von 0,8 für die gesamte Einheit.
  • Maximale Bodenabdeckung von 25 %, einschließlich der Abdeckung der bestehenden denkmalgeschützten Gebäude.
  • Maximale Gebäudehöhe von 100 Metern.
  • Die Parkplätze müssen obligatorisch unterirdisch sein.
  • Mindestabstände und Verbote für den Neubau im Zusammenhang mit dem Denkmal sind vorgesehen.
Quelle: ΑΠΕ-ΜΠΕ

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