Januar 31, 2025

PREMIA - kauf Bürogebäude mit 7,35% und einer WALT von ca. 9 Jahren

Die Premia Properties (PREMIA) gab bekannt, dass sie am 29.01.2025 100 % der Anteile der Firma Moudros A.E. erworben hat. Diese besitzt ein Bürogebäude mit einer Fläche von 3.150 m² in der Limnou-Straße 6 in Thessaloniki. Der Kaufpreis betrug 7,585 Mio. Euro.

Das Gebäude ist vollständig an das Griechische Katasteramt vermietet, mit einer Mietlaufzeit von 2022 bis 2034 und einer jährlichen Miete von 558.000 Euro.

Der Vorstandsvorsitzende von PREMIA, Herr Ilias Georgiadis, erklärte: "Wir sind sehr zufrieden, dass PREMIA eine weitere bedeutende Transaktion abgeschlossen hat und ihr Portfolio mit einem hochwertigen Gebäude sozialer Bedeutung stärkt."

Quelle: PREMIA

Januar 30, 2025

ELLAKTOR S.A. - Kapitalrückzahlung von 0,85 € pro Aktie – Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. Januar 2025

Bekanntmachung der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der ELLAKTOR S.A., die am 30. Januar 2025 stattfand. 

Die wichtigsten gefassten Beschlüsse umfassen:

Erhöhung des Aktienkapitals:
  • Erhöhung um 295.963.204,25 € durch Kapitalisierung eines Teils des Kontos „Agio aus Aktienemission“.
  • Der Nennwert jeder Aktie wurde auf 0,85 € erhöht
  • Das neue Aktienkapital beträgt 309.890.884,45 €, aufgeteilt in 348.192.005 Namensaktien mit einem Nennwert von 0,89 € pro Aktie.
Kapitalherabsetzung & Kapitalrückzahlung an die Aktionäre:
  • Herabsetzung des Aktienkapitals um 295.963.204,25 € durch Senkung des Nennwerts jeder Aktie von 0,89 € auf 0,04 €.
  • Rückzahlung des reduzierten Kapitals an die Aktionäre in bar mit 0,85 € pro Aktie.
Wichtige Termine für die Kapitalrückzahlung (vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen):
  • Stichtag für den Dividendenabschlag: 24. März 2025
  • Stichtag zur Bestimmung der anspruchsberechtigten Aktionäre: 26. März 2025
  • Beginn der Auszahlung: 31. März 2025
Änderung von Artikel 5 der Satzung des Unternehmens:
  • Die Hauptversammlung genehmigte die Änderung des Artikels 5 „Aktienkapital – Aktionäre“ der Satzung.
  • Die geänderte Satzung wurde auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht: ellaktor.com.
Zusätzlich wurde der Vorstandsvorsitzende, der Finanzdirektor und der Rechtsberater des Unternehmens bevollmächtigt, die neue Satzung zu unterzeichnen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse durchzuführen 

Quelle; www.ellaktor.com/

Diaporos Green Retreat im Fokus von Enterprise Greece

Das Investitionsprojekt „Diaporos Green Retreat“ bezieht sich auf die Entwicklung eines modernen, nachhaltigen Luxusresorts der Kategorie 5*, das energetisch autark sein wird, auf der Insel Diaporos in der Gemeinde Sithonia, Chalkidiki.

Laut dem Geschäftsplan werden 13 einstöckige Villen und 13 zweistöckige autonome Bungalows mit insgesamt 76 Zimmern errichtet. Diese Unterkünfte werden mit einem zentralen Gebäude kombiniert, das über einen Außenbereich mit Gemeinschaftspool, Restaurants, Einrichtungen für spezielle/alternative therapeutische Spa-Behandlungen, ein Fitnessstudio, moderne Sportanlagen, Kinderbetreuung und eine Kapelle verfügt.

Das Projekt wird an der nordöstlichen Seite der Insel Diaporos, an der Stelle „Korakia“, auf einem etwa 97 Hektar großen Küstengrundstück realisiert, das sich im Besitz des Investors befindet.

Ziel des Projekts ist es, ein einzigartiges Urlaubsziel zu schaffen, das Luxus mit ökologischer Nachhaltigkeit verbindet. Die energetische Autarkie des Resorts wird durch den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solar- und Windenergie erreicht. Darüber hinaus wird das Resort eine ganzheitliche Urlaubserfahrung bieten, mit hochwertigen Freizeit-, Wellness- und Gastronomieangeboten.

Das Projekt wird von der Firma „STANTA M.A.E. Immobilienmanagement“ entwickelt, die die Aufnahme ihres Investitionsplans mit dem Titel „Diaporos Green Retreat: Energetisch Autonome Touristische Entwicklung 5“* beantragt hat.

Diese Entwicklung soll wesentlich zur touristischen Erschließung der Region beitragen, indem sie Dienstleistungen von höchster Qualität bietet und die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung fördert.

Quelle: www.enterprisegreece.gov.gr

Januar 28, 2025

ELSTAT - Bauaktivität Griechenland - Oktober 2024

Die Griechische Statistikbehörde (ELSTAT) hat die Daten zur Bautätigkeit für Oktober 2024 veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Zunahme der Baugenehmigungen sowie der bebauten Fläche und des Bauvolumens im Vergleich zum Vorjahresmonat.


Die überproportionale Erhöhung des Volumens im Verhältnis zu den Baugenehmigungen macht ersichtlich, dass die Bauträger durch die bevorstehende Änderung des NOK noch schnell die Einreichung mit der alten Regelung vorgenommen haben.



Hauptergebnisse für Oktober 2024:

  • Gesamte Baugenehmigungen: 2.640 (+5,9 % im Vergleich zu Oktober 2023)
  • Bebaute Fläche: 748.786 m² (+30,7 %)
  • Bauvolumen: 3.683.376 m³ (+45,7 %)
Private Bautätigkeit:

  • 2.602 Genehmigungen (+5,2 %)
  • 729.371 m² Fläche (+31,2 %)
  • 3.595.816 m³ Volumen (+46,7 %)

Öffentliche Bautätigkeit:

  • 38 Genehmigungen
  • 19.415 m² Fläche
  • 87.560 m³ Volumen (Anteil am Gesamtvolumen: 2,4 %)

Langfristige Entwicklung (Nov. 2023 – Okt. 2024)

  • 30.436 Baugenehmigungen (+12,8 % im Vergleich zum Vorjahr)
  • 7.243.985 m² Fläche (+16,2 %)
  • 32.740.264 m³ Volumen (+13,3 %)

Die Statistik zeigt eine kontinuierliche Wachstumsdynamik im Bausektor, sowohl auf Monats- als auch auf Jahresbasis.

Quelle: ELSTAT



Was sahen die NOK-Bestimmungen vor?

⚖️  Die neue Bauordnung (NOK) wurde eingeführt, um umweltfreundliches Bauen zu fördern, und enthielt folgende Anreize:
  1. Erhöhung des Bebauungsfaktors für neue Gebäude mit "grünen" Technologien.
  2. Nichtanrechnung bestimmter Konstruktionen (wie Zwischengeschosse, Dachterrassen bis 35 m² und Schwimmbäder) auf den Bebauungsfaktor.
  3. Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe, um moderne, energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen.
Was hat der Staatsrat entschieden?

Der Staatsrat entschied, dass diese Erhöhungen von Bebauungsfaktor und Höhe nicht pauschal durch Baugenehmigungen angewendet werden dürfen, sondern in lokale Stadtplanungen integriert werden müssen, mit spezifischen Studien für jede Region.

Kernpunkte der Entscheidung:
  • Die Bonusregelungen für Bebauungsfaktor und Höhe können nicht universell angewendet werden, da sie gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen und Ungleichheiten zwischen den Regionen schaffen.
  • Es müssen wissenschaftlich fundierte Studien für jede Region erstellt werden, bevor solche Anreize gewährt werden.
  • Einige der im NOK vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt reichen nicht aus, um die städtebaulichen Abweichungen zu rechtfertigen.
Auswirkungen der Entscheidung - Welche Genehmigungen sind betroffen?

Die Entscheidung des StE hat direkte Auswirkungen auf Tausende von Baugenehmigungen, die auf den vorteilhaften Regelungen des NOK basieren.

Baugenehmigungen werden annulliert, wenn:
  • Bauarbeiten nicht nachweislich vor dem 11. Dezember 2024 begonnen haben.Es keine offiziellen 
  • Bauarbeiten-Meldungen an die Bauämter oder den Versicherungsfonds EFKA gibt.
Nicht betroffen sind Genehmigungen, wenn:
  • Bauarbeiten bereits begonnen haben (z. B. Erdarbeiten oder Fundamentarbeiten).
  • Baufortschritte dokumentiert wurden, z. B. durch Meldungen an EFKA oder lokale Baubehörden.
Reaktion der Regierung auf die Entscheidung des StE

Das griechische Ministerium für Umwelt und Energie (YPEN) plant gesetzliche Maßnahmen, um die rechtlichen Unsicherheiten durch das Urteil zu klären.

Geplante Maßnahmen:
  • Anpassung der NOK-Regelungen, um sie an die Entscheidung des StE anzupassen.
  • Neue Vorschriften für das Bauen außerhalb von Stadtplangebieten, insbesondere für Grundstücke ohne Straßenanschluss.
  • Übergangsbestimmungen für bereits erteilte Baugenehmigungen, um Chaos zu vermeiden.
  • Entschädigungen für Eigentümer und Bauunternehmer, die von der Entscheidung betroffen sind. 

Fazit
Die Entscheidung des StE zum NOK sorgt für erhebliche Unsicherheiten in der Bauwirtschaft und bringt tiefgreifende Änderungen in der Stadtplanung mit sich.
  • Tausende Baugenehmigungen stehen auf dem Spiel.
  • Neue gesetzliche Anpassungen sind in Planung, um die Auswirkungen zu minimieren.
  • Bauunternehmen und Eigentümer müssen sich auf ein strengeres baurechtliches Umfeld einstellen.
  • Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, da die Regierung Übergangsregelungen präsentieren und möglicherweise neue Anpassungen am NOK vorschlagen wird.

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